Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

106/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 29.09.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 19. Sitzung des Stadtrates vom 23.09.2021

Beschluss-Nr.: 165/19/2021

Antrag der Fraktion jetzt - für unser Döbeln zur Sicherstellung einer transparenten Bundestagswahl in Döbeln (Posteingang am 22. Juli 2021)
Vorlage: ANT/013/2021

Der Stadtrat lehnte den Antrag der Fraktion jetzt – für unser Döbeln mit dem Beschlussvorschlag wie folgt ab:

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für zukünftige Wahlen das Mieten und das ordnungsgemäße Betreiben eines modernen Schließsystems zu prüfen und das Ergebnis dem Stadtrat vorzustellen.“


Beschluss-Nr.: 166/19/2021

Schulstandort Döbeln-Ost
Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort
Bestätigung der Planung und Finanzierung des Vorhabens
Vorlage: VSR/181/2021

Nach Abschluss der Vorplanungen und Präsentation der Planungsergebnisse „Neubau der zweizügigen Grundschule mit Schulhort in Döbeln Ost“ wurde dem Projekt mit einem Investitionsvolumen von 13.003.950,00 EUR zugestimmt. Für das Haushaltjahr 2022 sind zusätzliche Eigenmittel in Höhe von 60.200,00 EUR durch Entnahme aus den liquiden Mitteln bereitzustellen.

Die Finanzierung für die Jahre 2023-2025 sowie die Vorfinanzierung in den Jahren 2024 und 2025 ist im kommenden Doppelhaushalt zu veranschlagen.

Die Verwaltung wird zur Sicherung des Vorhabens- und des Nutzungsbeginns beauftragt, auf der Grundlage bestehender Architekten- und Ingenieurverträge die Planungen bis einschließlich Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung fortzuführen.


Beschluss-Nr.: 167/19/2021

Grundsatzbeschluss Stadttheater Döbeln für Erneuerung der Inspizientenanlage
Vorlage: VSR/185/2021

Der Stadtrat beschloss die Erneuerung der Inspizientenanlage im Stadttheater Döbeln mit Gesamtkosten in Höhe von 440.000,00 EUR unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme über den Kulturraum mindestens zu 50% gefördert wird. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelantrag zu stellen. Die notwendigen Eigenmittel sollen aus liquiden Mitteln der Stadt Döbeln finanziert werden.


Beschluss-Nr.: 168/19/2021

Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen in der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/172/2021

Der Stadtrat beschloss die monatlichen Elternbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege der Großen Kreisstadt Döbeln ab 01.11.2021 in Höhe von:

Kinderkrippe:              268,86 EUR
Kindergarten:              112,02 EUR
Hort:                             60,49 EUR


Beschluss-Nr.: 169/19/2021

Festsetzung des Elternbeitrages für den Hort der Schloßbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Döbeln
Vorlage: VSR/171/2021

Der Stadtrat beschloss den monatlichen Elternbeitrag für die Benutzung des Hortes der Schloßbergschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, in der Großen Kreisstadt Döbeln ab 01.11.2021 in Höhe von:

Hort 6 Stunden           60,49 EUR


Beschluss-Nr.: 170/19/2021

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/173/2021

Der Stadtrat beschloss die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Döbeln.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nr. 107/2021e am 29.09.2021)


Beschluss-Nr.: 171/19/2021

Spende der Großen Kreisstadt Döbeln für Geschädigte des Hochwassers 2021 in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen
Vorlage: VSR/178/2021

Der Stadtrat beschloss, eine finanzielle Spende in Höhe von 20.000 EUR über außerplanmäßige Aufwendungen zur Verfügung zu stellen. Die Spende soll auf das Spendenkonto der Stadt Döbeln für die vom Juli-Hochwasser 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Betroffenen fließen.

Die entsprechende Bankverbindung lautet:

Kontoinhaber: Stadt Döbeln
IBAN: DE98 8605 5462 0391 0226 79
BIC: SOLADES1DLN
Zahlungsgrund: Döbeln hilft - Hochwasser 2021


Beschluss-Nr.: 172/19/2021

Förderung des Treibhaus e.V. für das Jahr 2022
Vorlage: VSR/184/2021

Der Stadtrat bschloss, außerplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 18.000 EUR dem Treibhaus e.V. als 10%igen Sitzgemeindeanteil als Fördersumme für 2022 aus liquiden Mitteln zur Verfügung zu stellen.


Beschluss-Nr.: 173/19/2021

Erwerb von Grundstücken zum Zwecke der Bereitstellung von Flächen für die Stadtentwicklung
Vorlage: VSR/182/2021

Der Stadtrat beschloss den Erwerb der Grundstücke entsprechend der Auflistung in der Tabelle vom Freistaat Sachsen vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien-und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement, Riesaer Straße 7h in 01129 Dresden zu einem Kaufpreis von insgesamt 309.645,00 EUR.

(anonymisiert……….)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu veranlassen.

Die finanziellen Mittel zur Zahlung des Kaufpreises werden durch eine Entnahme aus der Rücklage bereitgestellt. Die einmalig anfallenden Kosten in Höhe von 12.000,00 EUR, die mit dem Grunderwerb in Verbindung stehen, werden aus Haushaltsmitteln des SG Liegenschaften abgedeckt.


Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 24.09.2021

pdfBeschlüsse 19. Sitzung des Stadtrates vom 23.09.2021

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