Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

10/2021e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 10.02.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 13. Sitzung des Stadtrates vom 04.02.2021

Beschluss-Nr.: 108/13/2021

Entscheidung zur coronabedingten Absage des 12. Döbelner Heimatfestes 2021
Vorlage: VSR/124/2021

1. Der Stadtrat beschloss, das 12. Döbelner Heimatfest vom 18.-20. Juni 2021 abzusagen und für das Jahr 2026 neu zu planen.

2. Der Stadtrat ermächtigte den Oberbürgermeister, in Abwägung der Corona-Pandemie-Entwicklung alternative Veranstaltungsformate im Jahr 2021 im Stadtgebiet zu entwickeln mit einem maximalen zahlungswirksamen Aufwand in Höhe von 60.000 EUR.


Beschluss-Nr.: 109/13/2021

Feuerwehrkostensatzung
Vorlage: VSR/115/2020

Der Stadtrat beschloss die Satzung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln (Feuerwehrkostensatzung).

 Anlage zum Beschluss:

pdfFeuerwehrkostensatzung
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer: 11/2021e am 10.02.2021)


Beschluss-Nr.: 110/13/2021

Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung, Programmteil Lebendige Zentren (LZP)
Beschluss Abgrenzung Fördergebiet "Zentrum / Muldeninsel"
Vorlage: VSR/116/2021

Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschloss, das durch Lageplan i. d. F. vom 12.01.2021 abgegrenzte Gebiet „Zentrum / Muldeninsel“ als Fördergebiet für das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LPZ)“ festzulegen.

Der Lageplan mit Kennzeichnung des Fördergebietes „Zentrum / Muldeninsel“ ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Antrag für das Fördergebiet „Zentrum / Muldeninsel“ auf Neuaufnahme in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LPZ)“ ist bis zum 01.03.2021 bei der SAB zu stellen.

 Anlage zum Beschluss:

pdfLageplan Abgrenzung „Zentrum / Muldeninsel“ (Stand 12.01.2021)


Beschluss-Nr.: 111/13/2021

Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 247/2 der Gemarkung Töpeln
Vorlage: VSR/114/2020

Der Stadtrat beschloss, dem Verkauf des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 247/2 der Gemarkung Töpeln, zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.


Beschluss-Nr.: 112/13/2021

Antrag der AfD-Fraktion zur Mitwirkung der Stadtratsfraktionen bei der Erstellung der DOBLINA (beantragt in der Stadtratssitzung am 15.10.2020)
Vorlage: ANT/009/2020

Der Stadtrat lehnte den Antrag der AfD-Fraktion zur Mitwirkung der Stadtratsfraktionen bei der Erstellung der DOBLINA (beantragt in der Stadtratssitzung am 15.10.2020) ab.


Beschluss-Nr.: 113/13/2021

Antrag der Fraktion WIR FÜR DÖBELN zur Stärkung direkter Demokratie, Änderung der Hauptsatzung (Posteingang am 04.11.2020)
Vorlage: ANT/008/2020

Der Stadtrat der Stadt Döbeln stimmte folgendem Antrag zu:

Die Fraktion WIR FÜR DÖBELN beantragte, dass die Verwaltung die Hauptsatzung überarbeitet und für die Durchführung eines Bürgerentscheids (Bürgerbegehren) für die Stadt Döbeln mit seinen Ortsteilen ein Quorum von 5 v.H. der Bürger festsetzt. Aktuell sind für ein Bürgerbegehren 10 v. H. erforderlich.


Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 05.02.2021

pdfBeschlüsse Stadtrat 04.02.2021

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