Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

05/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 15.01.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschluss der Sondersitzung des Stadtrates vom 02.01.2020

Beschluss-Nr.: 43/S/2020

Grundsatzbeschluss Neugestaltung Schulstandort Döbeln-Ost mit Grundschule und Schule mit Förderschwerpunkt Lernen
Vorlage: VSR/040/2019

  1. Der Stadtrat beschloss den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Hort am Schulstandort Ost.
     
  2. Der Stadtrat beschloss eine 1½-zügige Schule mit Förderschwerpunkt Lernen mit Hort perspektivisch an dem Schulstandort Ost zu etablieren.

  3. Der Stadtrat beschloss die Errichtung einer angemessenen Sportstätte für beide Schulformen.

  4. Der Stadtrat beschloss die Herstellung der für beide Schulformen erforderlichen Außenanlagen.

  5. Die Verwaltung wurde ermächtigt, anhand der vorgenannten Beschlüsse eine Aufgabenstellung für das Werkstatt- und Vergabeverfahren zu erarbeiten und die notwendigen Leistungen der Projektsteuerung zu beauftragen.

  6. Die erforderlichen Mittel (70.000 Euro) für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die Beauftragung des Projektsteuerers sind aus liquiden Mitteln bereitzustellen.

Döbeln, den 03.01.2020

 

Liebhauser

Oberbürgermeister

 

pdfBeschluss Sonderstadtrat 02.01.2020

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