Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Beschlussfassung über den erweiterten Leistungsumfang und die Einreichung des Fördermittelantrages nach Richtlinie LEADER 2014 sowie die Sicherung der Finanzierung mit außerplanmäßigen Mitteln für das Bauvorhaben "Bergring, OT Schallhausen"
Vorlage: VSR/035/2019
Der Stadtrat beschloss, zur finanziellen Sicherung der außerplanmäßigen Maßnahme für den „Bergring, OT Schallhausen“ folgende Finanzierung:
investive Auszahlung über 390.814,93 EUR
investive Einzahlung über 258.141,66 EUR sowie
die Übertragung der bisher geplanten und noch nicht verbrauchten Eigenmittel durch Ermächtigung und die Bereitstellung der außerplanmäßigen Eigenmittel im Haushaltsjahr 2020 von 99.406,27 EUR aus liquiden Mitteln.
Gleichzeitig beauftragt der Stadtrat die Stadtverwaltung mit der Einreichung des Fördermittelantrages für die Gesamtmaßnahme (Straßenbau und Stützmauer) nach RL LEADER 2014 beim Regionalmanagement Klosterbezirk Altzella.
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Sörmitz/Zschackwitzer Str."
gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: VSR/038/2019
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:
Beschluss Entwurf Bebauungsplan Nr. 30 "Sörmitz/Zschackwitzer Str." und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a BauGB
Vorlage: VSR/039/2019
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:
Beschluss Vorentwurf B-Plan Nr. 17/2019 "Walduferviertel" (Stand 11/2019) und frühzeitige Beteilung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Behörden gem. § 4 (1) BauGB i.V. mit § 4a BauGB
Vorlage: VSR/037/2019
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:
Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses der Kommunalen Straßen, Wege und Plätze der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/036/2019
Der Stadtrat beschloss, das Bestandsverzeichnis der kommunalen Straßen, Wege und Plätze für die Große Kreisstadt Döbeln entsprechend der in der Anlage aufgeführten Präzisierungen und Ergänzungen zu aktualisieren.
I. Gemeindestraßen
I.II.II. Ortsstraßen Döbeln
209 Pappelweg
Eingetragen wird: Seite 209, Pappelweg, Länge 0,413 km, Gemarkung Sörmitz, Teilfläche Flurstück 128/20, Anfangspunkt: Gemarkung Sörmitz, Flurstück 128/3, Endpunkt: Gemarkung Sörmitz, Flurstück 128/13, Flurstück 128/38,
210 Ulmenstraße
Eingetragen wird: Seite 210, Ulmenstraße, Gemarkung Sörmitz, Länge 0,136 km, Flurstück 129/18, Teilfläche Flurstück 128/3, Flurstück 176/12, Flurstück 131/226, Anfangspunkt: Gemarkung Sörmitz, Flurstück 131/151, Endpunkt: Gemarkung Sörmitz, Flurstück 128/20,
II.I. Beschränkt-öffentliche Wege und Plätze Döbeln
88 Wanderweg Kaiserbach – Zweiniger Grund, Abschnitt 1
Eingetragen wird: Seite 88, Wanderweg Kaiserbach – Zweiniger Grund, Abschnitt 1, Länge 0,550 km, Gemarkung Hermsdorf, Teilfläche Flurstück 176, Teilfläche Flurstück 182, Teilfläche Flurstück 181, Teilfläche Flurstück 143, Teilfläche Flurstück 127, Teilfläche Flurstück 126, Anfangspunkt: Gemarkung Hermsdorf, Flurstück 113, Endpunkt: Gemarkungsgrenze Mahlitzsch,
Gelöscht wird: Seite 88, Bestandsverzeichnis Blatt 1, Wanderweg Kaiserbach – Zweiniger Grund, Abschnitt 1 vom 26.03.2015,
Eingetragen wird: Seite 88, Wanderweg Kaiserbach – Zweiniger Grund, Abschnitt 2, Länge 0,193 km, Gemarkung Hermsdorf, Teilfläche Flurstück 121, Teilfläche Flurstück 120, Teilfläche Flurstück 122, Anfangspunkt: Gemarkungsgrenze Mahlitzsch, Endpunkt: Gemarkungsgrenze Kobelsdorf,
Gelöscht wird: Seite 88, Bestandsverzeichnis Blatt 2, Wanderweg Kaiserbach – Zweiniger Grund, Abschnitt 1 vom 26.03.2015,
105 Verbindungsweg An der Alten Gärtnerei und Mastener Straße
Eingetragen wird: Seite 105, Verbindungsweg An der Alten Gärtnerei und Mastener Straße, Länge 0,077 km, Gemarkung Masten, Teilfläche Flurstück 107/20, Teilfläche Flurstück 107/45, Anfangspunkt: Gemarkung Masten, Ortsstraße An der Alten Gärtnerei, Endpunkt: Gemarkung Masten, Ortsstraße Mastener Straße,
106 Weg am Spielplatz Feldstraße
Eingetragen wird: Seite 106, Weg am Spielplatz Feldstraße, Länge 0,032 km, Gemarkung Döbeln, Teilfläche Flurstück 997/e Anfangspunkt: Gemarkung Döbeln, Ortsstraße Feldstraße, Endpunkt: Gemarkung Döbeln, Flurstück 993/5 und Flurstück 993/6
107 Geh- und Radweg zwischen Pappelweg und Kleiner Bergstraße
Eingetragen wird: Seite 107, Geh- und Radweg zwischen Pappelweg und Kleiner Bergstraße, Länge 0,080 km, Gemarkung Sörmitz, Flurstück 128/41, Flurstück 128/42, Anfangspunkt: Gemarkung Sörmitz, Pappelweg, Endpunkt: Gemarkung Sörmitz, Kleine Bergstraße,
108 Geh- und Radweg zwischen Pappelweg und Akazienweg
Eingetragen wird: Seite 108, Geh- und Radweg zwischen Pappelweg und Akazienweg, Länge 0,013 km, Gemarkung Sörmitz, Teilfläche Flurstück 128/20, Anfangspunkt: Gemarkung Sörmitz, Akazienweg, Endpunkt: Gemarkung Sörmitz, Pappelweg,
109 Geh- und Radweg zwischen Kleiner Bergstraße und Ulmenstraße
Eingetragen wird: Seite 109, Geh- und Radweg zwischen Kleiner Bergstraße und Ulmenstraße, Länge 0,032 km, Gemarkung Sörmitz, Flurstück 126/13, Anfangspunkt: Gemarkung Sörmitz, Kleine Bergstraße, Endpunkt: Gemarkung Sörmitz, Ulmenstraße
Übertragung der Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes nach 2020
Vorlage: VSR/044/2019
Der Stadtrat beschloss:
Der Beschluss Nr. 29/3/2019 wird aufgehoben.
Es werden die im Jahr 2018 erhaltenen und nicht verwendeten Mittel in Höhe von 140.000 EUR nach 2019 übertragen. Da im Jahr 2019 die 2018er Mittel nicht verwendet wurden, werden diese Mittel weiter nach 2020 übertragen.
Es werden die im Jahr 2019 erhaltenen und nicht verwendeten Mittel in Höhe von 140.000 EUR nach 2020 übertragen.
Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/027/2019
Der Stadtrat beschloss die Hauptsatzung der Großen Kreisstadt.
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Döbeln
Vorlage: VSR/032/2019
Der Stadtrat beschloss die 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Döbeln.
Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln
Vorlage: VSR/033/2019
Der Stadtrat beschloss die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Auslagenersatz für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwillen Feuerwehr Döbeln.
Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/034/2019
Der Stadtrat beschloss die Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln für das Schuljahr 2020/2021 mit Prognose bis zum Jahr 2021/2022.
Verkauf einer Gewerbefläche, bestehend aus Teilflächen der Flurstücke 993/8, 996, 997/12 und 998/11 der Gemarkung Döbeln (bezeichnet als Gewerbefläche C2 der Erschließungsplanung) zur Schaffung eines Firmenstandortes
Vorlage: VSR/041/2019
Der Stadtrat beschloss, die Veräußerung einer unvermessenen Gewerbefläche bestehend aus Teilflächen der Flurstücke 993/8, 996, 997/12 und 998/11 der Gemarkung Döbeln mit einer Größe von ca. 4.640 qm.
Döbeln, den 13.12.2019
Liebhauser
Oberbürgermeister
Beschlüsse Stadtrat 12.12.2019