Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
 Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
| Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,  | 
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
03/2022e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 12.01.2022
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
 Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
| Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,  | 
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Einladung zur 26. Sitzung des Hauptausschusses
am Donnerstag, 20.01.2022, 17.00 Uhr
Ort, Raum: Großer Sitzungssaal (Zimmer 217), Rathaus, Obermarkt1, 04720 Döbeln
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1 | Eröffnung | 
| 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit | 
| 3 | Bestätigung der Tagesordnung öffentlicher Teil | 
| 4 | Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift (öffentlicher Teil) | 
| 5 | Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift (öffentlicher Teil)  | 
| 6 | Öffentliche Vorlage | 
| 6.1 | Bauvorhaben:Erdbau- und Erschließungsmaßnahmen – Spielplatz Gärtitz | 
| 7 | Sonstiges | 
Nichtöffentlicher Teil
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Die Teilnahme an der Sitzung ist nur mit einem 3G-Nachweis (Impf-, Genesenen-, Testnachweis) möglich. Bitte bringen Sie zur Sitzung einen medizinischen Mund- und Nasen-Schutz (FFP2) mit.
Döbeln, den 11.01.2022
Liebhauser
Oberbürgermeister




