Satzungen nach BauGB

Satzungen nach BauGB

Satzungen nach BauGB

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über Satzungen nach BauGB der Stadt Döbeln. Alle hier aufgeführten Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte persönlich zu den Öffnungszeiten oder schriftlich (per E-Mail oder Fax) an das

Stadtplanungsamt Döbeln
Obermarkt 1
04720 Döbeln
Rathaus - Zi. 202

Ansprechpartner:    
Frau Weber Tel.: 03431 / 579 285        
Frau Grahl Tel.: 03431 / 579 270  

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Fax: 03431 / 579 291

 

Abrundungssatzung "OT Hermsdorf" genehmigt 04.01.1994
Abrundungssatzung "Ndl. Oberranschütz" Flurstück 185 genehmigt 05.03.1993
Abrundungssatzung im östlichen Teil des Dorfgebietes Pommlitz genehmigt 25.04.1995
Ergänzungssatzung "Holländerweg" rechtskräftig 19.05.2005
Abrundungssatzung Mochau "Großsteinbach" genehmigt 27.12.1996
Außenbereichssatzung Gertitzsch genehmigt 19.05.2009
Ergänzungssatzung "Kleinmockritz" rechtskräftig 13.05.2011
Ortsabrundungssatzung "Neudorf Fl.-Nr. 4/1 und 5/1" rechtskräftig 20.08.1996
Ergänzungssatzung "Alte Gärtnerei Limmritz" rechtskräftig 23.07.2012
Erhaltungssatzung "Gründerzeitviertel Schillerstraße" genehmigt 04.01.1993
Erhaltungssatzung "Innenstadt Döbeln" genehmigt 05.03.1993
Sanierungssatzung Döbeln I "Innenstadt" genehmigt 16.02.1993
Sanierungssatzung Döbeln II "Oschatzer Straße / Dresdner Straße" genehmigt 05.08.1997
Sanierungssatzung 1. Änderung der Satzung zum Sanierungsgebiet I Bekanntmachung 29.04.2004
Neuordnungskonzept und Maßnahmeplan für die Sanierungsgebiete I und II Beschluss vom 25.03.2004
Stadtumbaugebiet                                                                    Beschluss vom 06.02.2003
Entwicklungsbereich "Erweiterte Innenstadt" Beschluss vom 12.12.2002
Problemgebiet "Gründerzeitliche Stadterweiterung" Beschluss vom 02.04.2009

 

 

Stadtwald

Stadtwald

 

Der Döbelner Stadtwald umfasst eine Fläche von 72,4 ha Holzboden und setzt sich aus mehreren Teilflächen zusammen.

Eine große zusammenhängende Waldfläche erstreckt sich von der letzten Wohnbebauung an der Roßweiner Straße, dem Balkonweg bis hinter den Pferdeberg, die sogenannten Roßweiner Anlagen. In diesem Gebiet sind drei Aufforstungsflächen vorhanden.

Ein weiteres Waldstück schließt sich an die Bärentalstraße an. Dieses zieht sich bis beidseits der Geyersbergstraße, wobei der Wald durch eine Gartenanlage getrennt ist.

Diese beiden Gebiete können auf Waldwegen erkundet werden und sie dienen der Erholung der Bürger.

Weitere meist kleine Waldstücke sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Wald gibt es auch in den Klostergärten, am Bürgergarten, in Keuern, Technitz, Limmritz, Sörmitz und Gärtitz.

Eine bedeutende Waldfunktion im Döbelner Gebiet stellt der Schutz der Natur dar. Auch der Wald als Erholungswald hat eine hohe Bedeutung für die Naherholung der Bürger der Stadt Döbeln. Weitere wichtige Funktionen des Waldes sind der Schutz des Bodens vor allem oberhalb von Wohn- oder Industrieanlagen, Schutz des Klimas und der Landschaft.

Mit ca. 95 % nehmen die Laubbäume den deutlich überwiegenden Teil der Holzbodenfläche ein.

Die Eiche ist die wichtigste Baumart im Wald der Stadt Döbeln. Weitere Baumarten sind Buchen, Ahorn, Eschen, Birken, Linden und Pappeln.

Fichten kommen im Stadtwald nur vereinzelt vor, sie sind in Döbeln nicht standortgerecht.

Die nachhaltige Sicherung und Verbesserung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion ist das vorrangige Ziel der Waldbewirtschaftung.

(Quelle: Betriebsgutachten für den Kommunalwald des Staatsbetriebes Sachsenforst)

 

 

Schutzgebiete

Schutzgebiete


Landschaftsschutzgebiete

Teile des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Freiberger Mulde - Zschopau" und "Freiberger Mulde - Zweiniger Grund" liegen auf dem Gebiet der Stadt Döbeln. Verschiedene Naturschutzgebiete (NSG Scheergrund, Hochweitzschener Wald, Maylust, Staupenbachtal), Naturdenkmale, (erhaltenswerte und geschützte Bäume oder geologische Denkmale) und landschaftlich reizvolle Gebiete (Zweiniger Grund) bieten die Voraussetzungen für Wanderungen und zur Erholung. Einige seltene oder geschützte Pflanzen und Tiere sind in diesen Bereichen zu sehen und zu beobachten.

Weiterführende Fragen zu den Landschaftsschutzgebieten beantwortet das:

Landratsamt Mittelsachsen
Referat Naturschutz und Landwirtschaft
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Tel.:   03731 / 799 41 44
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Trinkwasserschutzgebiet

Im Norden des Stadtgebietes liegt das Trinkwasserschutzgebiet Gärtitz. Mit seinen 2 Fassungen wird hier der größte Teil des benötigten Trinkwassers für Döbeln gewonnen.

Gibt es Fragen zu diesem Gebiet, wenden Sie sich bitte an da:

Landratsamt Mittelsachsen
Referat Wasser
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Tel.:   03731 / 799 40 40
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Baumschutz

Baumschutz


Die Stadt Döbeln hat eine Satzung zum Schutz von Bäumen und anderen wertvollen Gehölzen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 diese Baumschutzsatzung beschlossen. In Kraft getreten ist sie nach der öffentlichen Bekanntmachung am 15. Juni 2012.

Ausnahmen und Befreiungen von der Baumschutzsatzung können bei der Stadtverwaltung Döbeln, Planungsamt, SG Verkehr und Natur, Obermarkt 1, 04720 Döbeln beantragt werden. 

Hier finden Sie den Satzungstext und die Antragsformulare:

pdfBaumschutzsatzung der Stadt Döbeln

pdfAntrag auf Fällgenehmigung nach § 6, Abs. 1 der Baumschutzsatzung der Stadt Döbeln

pdfNegativerklärung gemäß § 10 Abs. 2 Baumschutzsatzung

Markante, sehens- und erhaltenswerte Bäume

Aueneiche4     Wettinplatz Eiche2     Eiche-Oberfriedhof1    
         
 Buche-Körnerplatz4   Buche-KörnerplatzWinter-1   EicheOberranschütz1
         
Bauen & Planen

Bauen & Planen

 

 

 Stadtverwaltung Döbeln  
 Planungamt  

  Obermarkt 1, 04720 Döbeln, 2. Etage

  Dezernent Technischer Bereich
  Thomas Hanns   
Tel.: 03431 579-209

  Sekretariat
  Margit Malig        
Tel.: 03431 579-206

  Fax: 03431 579-291  
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  Öffnungszeiten:  
  Montag        geschlossen 
 
  Dienstag      9.00 - 12.00/13.00 - 18.00 Uhr
 
Mittwoch      9.00 - 12.00 Uhr 
  Donnerstag  9.00 - 12.00/13.00 - 16.00 Uhr
 
Freitag         9.00 - 12.00 Uhr

Planen & Bauen

 

Das Stadtplanungsamt Döbeln befindet sich in der 2. Etage des Döbelner Rathauses. Die Räume sind behindertengerecht mit dem Fahrstuhl zu erreichen. Dieser befindet sich im Hof des Rathauses, durch den Toreingang in der Stadthausstraße erreichbar. 

 

Hier finden Sie Informationen zu den Aufgaben des Stadtplanungsamtes, zu aktuellen Themen der Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung und Stadtsanierung sowie zu Terminen und Verfahren laufender Bauleitplanverfahren. Ebenso erhalten Sie Auskünfte zu städtebaulichen Entwicklungskonzeptionen und aktuellen Förderprogrammen. Sie können sich über Wohnungsbaustandorte und zum Verkauf oder zur Vermietung stehende Einzelimmobilien informieren.

 

Bauarchiv

  

 

 

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Einzelimmobilien

       

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Bauarchiv

 

Verkehrsplanung

                                                                                               
 

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