Abkochgebot für Trinkwasser

Pressemitteilung der Veolia Wasser Deutschland GmbH
 
Abkochgebot für Trinkwasser
Enterokokken an einem Hydranten in der Unnaer Straße / Kunden sind informiert / Vorsichtsmaßnahmen für die Nutzung des Lebensmittels
 
Nach einer Probenahme an einem Hydranten in der Unnaer Straße in Döbeln ist am Mittwochmorgen eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt worden. Daraufhin verhängte das Gesundheitsamt des Landkreises Mittelsachsen ein Abkochgebot. Diese Regelung gilt bis auf Widerruf.
 
"Wir haben in der Straße vor wenigen Tagen einen Rohrbruch gehabt, ein Provisorium verlegt, damit die Anwohner schnell wieder Wasser haben und den Schaden zügig beheben können. Als wir nach der Umbindung auf die neue Leitung das Wasser final noch einmal beprobt haben, ist die Verunreinigung aufgefallen", informiert Martin Moisel, Leiter der Niederlassung Döbeln des Wasserdienstleisters Veolia.
 
Es handelt sich um einen Enterokokken-Befall. Sobald die Darmbakterien selbst in Kleinstmengen im Trinkwasser registriert werden, gilt das Lebensmittel als verunreinigt und muss vor dem Verzehr gesondert behandelt, das heißt abgekocht werden. Betroffen sind mehrere Wohnblöcke in der Givorser Straße 5-17, Nossener Straße 6-16 und in der Unnaer Straße 1-14. Die Anwohner werden per Handzettel informiert.
 
Zurzeit werde das Netz im betroffenen Bereich intensiv gespült und das Wasser gechlort, erläutert Martin Moisel. Die Ursache für die Verunreinigung sei nicht eindeutig zu benennen. Hydranten sind nicht nur sämtlichen Witterungseinflüssen ausgesetzt, auch steigt die Gefahr bei anhaltend hochsommerlichen Temperaturen. "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass wir den Kunden des Wasserverbandes Döbeln-Oschatz wieder ein einwandfreies Lebensmittel zur Verfügung stellen können. Im Moment bitten wir darum - im Interesse der eigenen Gesundheit -, ein paar Regeln zu beachten. Wir informieren, wenn das Abkochgebot wieder aufgehoben ist", kündigt Martin Moisel an.
 
Am Donnerstag soll die nächste Wasserprobe an dem betroffenen Hydranten in der Unnaer Straße genommen werden. Die Analyse der Probe in einem akkreditierten Labor dauert circa 48 Stunden. Werden darin keine Enterokokken-Kolonien mehr festgestellt, wird das Abkochgebot wieder aufgehoben.
 
Verbraucher sollten folgende Hinweise im Zusammenhang mit dem Abkochgebot beachten:
 
• Leitungswasser nur abgekocht trinken. Dafür solle das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht werden und kann nach dem Abkühlen bedenkenlos getrunken werden
 
• Bis auf Weiteres sollte für die Zubereitung von Speisen, zum Beispiel für das Abwaschen von Salat, Obst oder Gemüse, ausschließlich abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel roh gegessen und nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt – werden.
 
• Kaffeemaschinen sollten vorübergehend auch nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser eingesetzt werden.
 
• Zähneputzen bitte nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser. Das gilt auch für die Reinigung offener Wunden.
 
• Für die Körperpflege (Waschen, Duschen oder Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter eingesetzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein.
 
• Waschmaschinen sollten bei mindestens 60 Grad mit einem herkömmlichen Waschmittel betrieben werden. Bei niedrigeren Temperaturen empfiehlt sich zusätzlich der Einsatz eines antibakteriellen Waschmittels.
 
• Das im Geschirrspüler bei Temperaturen von mindestens 60 Grad gereinigte Geschirr ist uneingeschränkt nutzbar. Die Bakterien werden beim Waschgang abgetötet.
 
Bei Fragen ist der Kundenservice von Veolia, dem Betriebsführer des Wasserverbandes Döbeln-Oschatz, zu den Geschäftszeiten telefonisch unter der Nummer 03431 655678 erreichbar, darüber hinaus unter der kostenlosen 24-Stunden-Bereitschaftsnummer 0800 9356702.
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