Sterbefall

Sterbefall

Beurkundung eines Sterbefalls

Sollten Sie als Angehöriger eines Verstorbenen betroffen sein, so beauftragen Sie am besten ein Bestattungsunternehmen mit der Regelung aller damit verbundenen Formalitäten. Das Unternehmen veranlasst auch die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt.

Dazu sind folgende Personenstandsunterlagen beizubringen:

  • Personalausweis des Verstorbenen;
  • Geburtsurkunde;
  • Heiratsurkunde, wenn dieser zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war.
  • War der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes geschieden, so ist dies urkundlich nachzuweisen (Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister).
  • War der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes verwitwet, so ist außer der Heiratsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister die Sterbeurkunde des vorher verstorbenen Ehepartners vorzulegen oder die entsprechende Urkunde mit Auflösungsvermerk.
Alle Unterlagen müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden.
 
Bei Anfragen und bei Beratungsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!
Image

Stadt Döbeln

Große Kreisstadt Döbeln
Stadtverwaltung Döbeln
Obermarkt 1
04720 Döbeln

Schnell-Links

Impressum

Folge uns

Image
Image

© Stadt Döbeln 2023