Urkundenanforderung

Urkundenanforderung

Personenstandsurkunden


Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.

  • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes,
  • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes (Eheregister),
  • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde,
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes.

Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.

Personenstandsurkunden können, wie folgt, beantragt werden:

  • persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung
  • schriftliche Anforderung an folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Sollten Sie sich für die Anforderung per E-Mail entscheiden, nutzen Sie bitte ausschließlich die angegebene E-Mail-Adresse. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.
  • schriftliche Anforderung an folgende Postanschrift: Stadtverwaltung Döbeln, Standesamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln

Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich.

Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie der/die jeweiligen Ehepartner/in, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht der berechtigten Person oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.

Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch mehrsprachig ausgestellt, wodurch evtl. Übersetzungen nicht erforderlich sind.

Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.

Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen:

  • Geburtsurkunden 110 Jahre
  • Eheurkunden 80 Jahre
  • Sterbeurkunden 30 Jahre

Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. In solchen Fällen wenden Sie sich an das Stadtarchiv, Frau Ludwig, Tel. 03431 579-207 bzw. per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Benötigte Unterlagen:

Bei persönlicher Vorsprache ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern die berechtigte Person nicht selbst vorspricht, ist zusätzlich deren Vollmacht  bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.

Bei schriftlicher Anforderung (Brief oder E-Mail) ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und ggf. die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.

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