Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Döbeln

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 242/28/2022 vom 10.11.2022 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Döbeln (Stand 15.11.2021) als Städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs.6 Nr. 11 BauGB gebilligt.

Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes dient der Stadt Döbeln als fachliche Grundlage für den planungsrechtlichen Steuerungsprozess der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt.  

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Stand 15.11.2021) ersetzt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2013 (Beschl.-Nr. 297/33/2013) sowie die 1. Ergänzung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2015 (Beschl.-Nr. 55/5/2015).

Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Döbeln (Fortschreibung 2021)

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