Förderung privater Maßnahmen im Fördergebiet "Zentrum/Muldeninsel"

Förderung von Baumaßnahmen privater Eigentümer im Fördergebiet "Zentrum / Muldeninsel"
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Die Stadt Döbeln wurde mit dem Gebiet „Zentrum/Muldeninsel“ im Jahr 2022 in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP) aufgenommen. Neben der Bezuschussung kommunaler Vorhaben im Fördergebiet zielt das Programm auch auf eine Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben an sanierungsbedürftigen privaten Gebäuden ab. Mit Mitteln des Landes und des Bundes sowie der Stadt können Anreize geschaffen werden, um bestehende bauliche Mängel zu beheben. Der Stadtrat hat mit den Beschlüssen zum Fördergebiet die formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördergelder geschaffen. Nach Abstimmung des Vorhabens und Abschluss einer entsprechenden Fördervereinbarung besteht für private Hauseigentümer die Möglichkeit, private Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.

Modernisierung und Instandsetzung
Mit der Modernisierung von privaten Gebäuden sollen bauliche Nachteile und Mängel dauerhaft beseitigt und ihr Gebrauchswert nachhaltig erhöht werden. Im Mittelpunkt stehen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle u. a. zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustandes.

Abbruch und Entsiegelung
Wenn ein Gebäude aus städtebaulichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden kann und es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt, ist für den Abbruch ein Zuschuss möglich.
Fördervoraussetzung
  • Das Gebäude befindet sich im Fördergebiet.
  • Die Maßnahme entspricht den Förderzielen.
  • Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung vor Auftragsvergabe bzw. Baubeginn mit der Stadt Döbeln.
  • Das Bauvorhaben und die Gestaltung sind mit der Stadt Döbeln und der STEG abzustimmen. Bei Bedarf ist die Denkmalschutzrechtliche Genehmigung und/oder Baugenehmigung einzuholen.
  • Die gültigen Bauvorschriften sind einzuhalten.
Was wird nicht gefördert?
  • Maßnahmen, die ohne Vertrag begonnen wurden.
  • Maßnahmen, die nicht vertragskonform durchgeführt oder nicht vereinbart wurden.
  • Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“).
  • Maßnahmen, die über den Standard hinausgehen, sog. Luxusmodernisierungen.
  • Neubaumaßnahmen.
Wie hoch sind die Förderzuschüsse?
  • Modernisierung und Instandsetzung der Gebäudehülle mit max. 25 % der förderfähigen Kosten.
  • Abbruch- und Abbruchfolgekosten max. 90% der förderfähigen Kosten.Allerdings ist eine Förderung von Abbrüchen denkmalgeschützter Gebäude ausgeschlossen.

Förderfähige Modernisierungsmaßnahmen
Vielerlei Baumaßnahmen, die zur Verbesserung der Wohnsituation führen, können gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Erhöhung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach, 
  • Erneuerung des Außenputzes, des Daches (einschließlich Dachstuhl) und der Dachrinnen,
  • Beseitigung von Feuchteschäden im Mauerwerk von Außenwänden,
  • Austausch von alten Fenstern und Haustüren,
  • Barrierefreier bzw. -armer Umbau von Eingangsbereichen,
  • Erneuerung von Einfriedungen.

Der Richtliniengeber hat darauf hingewiesen, dass bei der Förderung von privaten Maßnahmen der städtebauliche Missstand für das gesamte Gebäude festzustellen und die Förderbedürftigkeit zu prüfen ist. Aus dieser Prüfung ergibt sich der Förderumfang der Einzelmaßnahme. Grundsätzlich ist es nicht zulässig, einzelne Leistungen zu fördern, wenn noch mehrerer Missstände festzustellen sind.

   
   Anspechpartner
   
   
Stadtverwaltung Döbeln

   Technischer Bereich
   Stadtplanungsamt

   Obermarkt 1, 04720 Döbeln

   Frau Anette Grahl
   Zimmer 202, 2. OG
   Tel.: 03431 579-270
   Fax: 03431 579-291
   E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
   

   Öffnungszeiten:
   Montag            geschlossen   
   Dienstag         09:00 - 12:00/
                              13:00 - 18:00 Uhr
   Mittwoch         09:00 - 12:00 Uhr 
   Donnerstag    09:00 - 12:00/
                               13:00 - 16:00 Uhr
   Freitag              09:00 - 12:00 Uhr
   
   Programmbegleiter

   die STEG Stadtentwicklung GmbH
   
Bodenbacher Straße 97
   01277 Dresden

   Frau Christine Borstorff
   Tel.: 0351/25518-25518-22
   E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
   www.steg.de

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Obermarkt 1
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