Ehrung von Alters- und Ehejubiläen

Ehrung von Alters- und Ehejubiläen

Altersjubiläen

Zum 90./95./100. und zu jedem weiteren Geburtstag werden vom Oberbürgermeister bzw. einem Vertreter der Stadt persönlich Glückwünsche überbracht. Sollten Sie die persönliche Gratulation nicht wünschen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

Der Bundespräsident gratuliert Bürgern zur Vollendung des 100./105. und zu jedem folgenden Geburtstag in Form eines Glückwunschschreibens. Der Antrag dazu wird durch die Stadtverwaltung gestellt.
Der sächsische Ministerpräsident verschickt an diese Jubilare ebenfalls ein Glückwunschschreiben.

Ehejubiläen

Zum 60./65./70. und 75. Ehejubiläum gratuliert der Oberbürgermeister per Glückwunschschreiben.

Der Bundespräsident gratuliert Ehepaaren zum 65./70. und 75. Hochzeitstag ebenfalls in Form eines Glückwunschschreibens. Der Antrag dazu wird durch die Stadtverwaltung gestellt.
Der sächsische Ministerpräsident verschickt an diese Jubilare ebenfalls ein Glückwunschschreiben.

Kontakt:

Stadtverwaltung Döbeln
Büro des Oberbürgermeisters
Obermarkt 1, 04720 Döbeln

Tel.: 03431 579-237
Fax: 03431 579-112
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Obermarkt 1
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