Wohnen

 

  Stadtverwaltung Döbeln
  Haupt- und Personalamt
  Sachgebiet Wohnen/Soziales
  Obermarkt 1, 04720 Döbeln

  Sachgebietsleiter: Andreas Schön
  Tel.: 03431 579-213
  Fax: 03431 579-168
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  Wohngeld: 
  Tel.: 03431 579-210, -253
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  Öffnungszeiten:
  Montag        geschlossen
  Dienstag      9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 18.00 Uhr
  Mittwoch      geschlossen
  Donnerstag  9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 16.00 Uhr
  Freitag         9.00 - 12.00 Uhr

Wohngeld

Allgemeine Informationen

Wohnen kostet Geld, oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet das Land Sachsen zusammen mit dem Bund in solchen Fällen mittels Wohngeld finanzielle Hilfe. Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gewährt für:

Mietzuschuss:

  • Mieter der selbstgenutzten Wohnung
  • Untermieter
  • Bewohner einer Wohnung im selbstgenutzten Mehrfamilienhaus

Lastenzuschuss:

  • Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheimes
  • Eigentümer einer selbstgenutzten Eigentumswohnung

Weitere wichtige Details:

  • Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
  • Der Anspruch beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
  • Wohngeld wird nach der Höhe der Miete oder Belastung berechnet.
  • Wohngeld richtet sich nach der Größe des Haushaltes.
  • Wohngeld wird einkommensabhängig geleistet.

 

Antrag online stellen

Seit Mai 2022 können Berechtigte der Stadt Döbeln ihren Wohngeldantrag auch direkt online über das Serviceportal des Amtes24 Sachsen stellen. Auch die notwendigen Unterlagen können darüber eingereicht werden (möglichst im PDF-Format).

Wie das geht?

Der Antragsteller benötigt ein Amt24-Servicekonto und muss dieses über das Servicekonto Login einrichten. 
Nutzen Sie folgenden Link: Amt24 Sachsen 
Geben im ersten Feld das Wort "Wohngeld" ein und im nächsten Feld die PLZ Ihres Wohnortes oder den Namen Ihres Wohnortes ein und bestätigen die Eingabe über die Lupe an der Eingabezeile. Es öffnet sich die Seite, wo die zuständigen Wohngeldbehörden angezeigt werden. Dort wählen Sie die erste Schaltfläche "Wohngeld beantragen" aus. Es öffnet sich eine Seite mit den notwendigen Informationen zum Wohngeld sowie die Schaltfläche "Wohngeldantrag stellen". Diese klicken Sie an und folgen den Hinweisen. Gleichzeitig finden Sie dort auch unsere Kontaktdaten.

 

Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen zum Thema Wohngeld, dann nutzen Sie die Kontaktangebote:

  • Für Fragen rund um die Antragstellung in herkömmlicher Form, also als Papierantrag - Telefon: 03431 579-253 oder -210
    Für die Antragstellung in Papierform können Sie auch die unten angezeigten Links nutzen und das Formular ausdrucken.

  • Für Fragen rund um den Onlineantrag - Telefon: 03431 579-106 oder -213

  • Sie können mit uns aber auch gerne über eine E-Mail in Kontakt treten. Dazu nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Ab dem 01.01.2023 treten umfangreiche Leistungsverbesserungen auf Grund des Wohngeldgesetzes-Plus in Kraft. Lassen Sie sich im Bedarfsfall beraten, denn Wohngeld wird nur auf Antrag bewilligt.

 

Das Wohngeld können Sie bei der Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung beantragen und erhalten diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch von dieser bewilligt und ausgezahlt.
Über das Serviceportal Amt24 des Freistaates Sachsen können Sie sich alle Wohngeldanträge herunterladen und erhalten weitere Informationen zum Thema Wohngeld.

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