Stellenausschreibungen
Zur Zeit liegen folgende Stellenausschreibungen vor:
Im Herzen Sachsens mittendrin: Die Große Kreisstadt Döbeln liegt im idyllischen Muldental und dennoch zentral zwischen den sächsischen Metropolen Leipzig, Dresden und Chemnitz. Die günstige Lage an der Autobahn 14 und B 169 sowie die Bahnlinien nach Leipzig sowie Chemnitz-Riesa machen die Region attraktiv. Zum Leben und Wohnen, aber auch zum Arbeiten. Als Arbeitgeber bietet die Große Kreisstadt Döbeln ein breites Spektrum von Einsatzmöglichkeiten und persönlicher Entfaltung. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung stehen im Dienst der Bürger und gestalten so die Region mit. Die Große Kreisstadt Döbeln sucht zum 01.09.2023 einen
Sozialpädagogen / Kindheitspädagogen (w/d/m)
mit einer Arbeitszeit von 30 Wochenstunden (77 %) in der Entgeltgruppe S 11b TVöD SuE im Rahmen des Projektes „Kinder stärken 2.0“, zunächst befristet für drei Jahre. Wesentliche Aufgabenschwerpunkte sind:
Das bringen Sie mit:
Das bieten wir Ihnen:
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter folgenden Links: www.kinder-staerken-sachsen.de/projekt/ Bei gleicher Eignung und Befähigung werden schwerbehinderte Bewerber bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Scharf unter 03431 579-115 gerne zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 18.06.2023 ausschließlich per E-Mail und möglichst in einer zusammengefassten Datei (pdf oder docx) an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren: Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen beispielsweise per E-Mail an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlage nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Oberbürgermeister |