Stadtverwaltung Döbeln
 Bürgerbüro - Sondernutzung
 Zimmer 008, EG
 Obermarkt 1, 94720 Döbeln

 Kathrin Wenzel
 Tel.: 03431 579-227

 Tom Händler
 Tel.: 03431 579-228

 Fax: 03431 579-130
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 pdfSatzung über die Erteilung
 von Erlaubnissen für die
 Sondernutzung und über die
 Erhebung von Gebühren für
 Sondernutzung an
 Gemeindestraßen und
 Ortsdurchfahrten in der
 Stadt Döbeln

Bürgerbüro

Sondernutzung im öffentlichen Raum

Baustelleneinrichtungen

 

Werbung und Plakatierung
an öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen

     

Bewohnerparkausweis und Ausnahmegenehmigung
zum Parken

 

Ausnahmegenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum
gem. § 46 StVO

     

Parkberechtigung für Schwerbehinderte

   

 

 

 

 


Baustelleneinrichtungen

(Baugerüste, Container, Baumaschinen, Lagerung von Baumaterialien etc.)

Formulare:


 

Werbung und Plakatierung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

(dazu zählen u. a. Auslagen vor Geschäften, Aufstellen von Tischen und Stühlen)

- Angaben zu Inhalt, Anzahl, Größe und Dauer

Formulare:


 

Bewohnerparkausweis und Ausnahmegenehmigung zum Parken

Vorzulegen sind:

  • Bundespersonalausweis
  • Fahrzeugschein (Anschriften müssen identisch sein);
  • wenn Fahrzeug auf anderen Nutzer zugelassen, schriftliche Nutzungserlaubnis des Halters
 Formular: pdfAntrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises

 

Ausnahmegenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum gem. § 46 StVO

Gültig für Firmen, die Havariedienste leisten und "Arzt im Dienst"!

Formular: pdfAntrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung


 

Parkberechtigung für Schwerbehinderte

Vorzulegen ist: Bescheid vom Landratsamt Mittelsachsen über Zuerkennung der Parkberechtigung für Schwerbehinderte

Formulare:


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