Stadtverwaltung Döbeln
 Bürgerbüro
 Gewerbeamt
 Zimmer 008, EG
 Obermarkt 1, 04720 Döbeln

 Kathrin Wenzel
 Tel.: 03431 579-227

 Tom Händler
 Tel.: 03431 579-228

 Fax: 03431 579-130
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Bürgerbüro

Gewerbeamt

Gewerbe-
zentralregisterauszug

 

Gewerbe-Anmeldung,
-Ummeldung
und -Abmeldung

     

Anzeige stehendes Gaststättengewerbe
mit Alkoholausschank

 

Anzeige eines
vorübergehenden
Gaststättengewerbes 

 

 


Gewerbezentralregisterauszug

Vorzulegen sind:

  • Bundespersonalausweis
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • 13 EUR (Barzahlung bei Antragstellung)

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät.


Gewerbe-Anmeldung, -Ummeldung und -Abmeldung

Anzeigepflichtiges Gewerbe:

  • Handel (z. B. Einzelhandel, Großhandel, Handelsvertreter)
  • Dienstleistungen
  • Industrie
  • Handwerk (z. B. Bauhandwerk, Kfz-Handwerk usw.)

Vorzulegen sind:

  • Bundespersonalausweis
  • bei einer GmbH aktueller Handelsregisterauszug oder Notarvertrag
  • bei einer GbR Kopie vom Gesellschaftervertrag
  • bei einer Ltd. deutsche Übersetzung
  • Beim Handwerk ist neben der Gewerbeanmeldung zusätzlich eine Eintragung bei der Handwerkskammer, beim erlaubnispflichtigen Gewerbe die Erlaubnis des Landratsamtes Mittelsachsen notwendig.

Anmeldungsfrist: für alle Gewerbe nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) unmittelbar vor Beginn der Tätigkeit

Bearbeitungszeitraum: 3 Tage

Formulare:

Reisegewerbe gem. § 55 GewO

Gebühren:

  • unbefristet                                      150 EUR
  • befristet 1 Jahr                                 30 EUR
  • Verlust unbefristet                            15 EUR
  • Verschleiß (Verwaltungsgebühr)      10 EUR

Anmeldefrist: 4 Wochen vor Beginn

Formulare: pdfAntrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gem. § 55 GewO


Anzeige stehendes Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank

Anmeldungsfrist: 4 Wochen vor Beginn

Vorzulegen sind:

  • Gewerbeanmeldung  (Gebühren: 50 EUR)
  • Nachweis über beantragtes Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)
  • Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt oder Einwohnermeldeamt)
  • Nachweis über beantragte Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht zu führenden Verzeichnis (Insolvenzgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz, Tel.: 0371 453-0, Fax: 0371 453-5555)
  • Nachweis über beantragte Auskunft aus dem vom Vollstreckungsgericht zu führenden Verzeichnis (zuständiges Amtsgericht)
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (zuständiges Finanzamt)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten Aufenthaltstitel
  • bei juristischen Personen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Kopie des Gesellschaftsvertrages bzw. Satzung
  • bei Anzeigen einer juristischen Person (AG, GmbH, e. V.) Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person (ohne Führungszeugnis und Personalpapiere) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen
    (GF, Vorstandsmitglieder und Vorsitzender)

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes 

Anmeldungsfrist: Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Formular: pdfAnzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass


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