Stadtverwaltung Döbeln Kathrin Wenzel Tom Händler Fax: 03431 579-130 |
Bürgerbüro
Gewerbeamt
Gewerbe-
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Gewerbe-Anmeldung,
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Anzeige stehendes Gaststättengewerbe
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Anzeige eines
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Gewerbezentralregisterauszug
Vorzulegen sind:
- Bundespersonalausweis
- aktueller Handelsregisterauszug
- 13 EUR (Barzahlung bei Antragstellung)
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät.
Gewerbe-Anmeldung, -Ummeldung und -Abmeldung
Anzeigepflichtiges Gewerbe:
- Handel (z. B. Einzelhandel, Großhandel, Handelsvertreter)
- Dienstleistungen
- Industrie
- Handwerk (z. B. Bauhandwerk, Kfz-Handwerk usw.)
Vorzulegen sind:
- Bundespersonalausweis
- bei einer GmbH aktueller Handelsregisterauszug oder Notarvertrag
- bei einer GbR Kopie vom Gesellschaftervertrag
- bei einer Ltd. deutsche Übersetzung
- Beim Handwerk ist neben der Gewerbeanmeldung zusätzlich eine Eintragung bei der Handwerkskammer, beim erlaubnispflichtigen Gewerbe die Erlaubnis des Landratsamtes Mittelsachsen notwendig.
Anmeldungsfrist: für alle Gewerbe nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) unmittelbar vor Beginn der Tätigkeit
Bearbeitungszeitraum: 3 Tage
Formulare:
Gewerbe-Anmeldung (Gebühren: 30 EUR)
Gewerbe-Ummeldung (Gebühren: 17 EUR)
Gewerbe-Abmeldung (Gebühren: 17 EUR)
Beiblatt zur Gewerbe-Anmeldung, -Ummeldung und -Abmeldung
Reisegewerbe gem. § 55 GewO
Gebühren:
- unbefristet 150 EUR
- befristet 1 Jahr 30 EUR
- Verlust unbefristet 15 EUR
- Verschleiß (Verwaltungsgebühr) 10 EUR
Anmeldefrist: 4 Wochen vor Beginn
Formulare: Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gem. § 55 GewO
Anzeige stehendes Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank
Anmeldungsfrist: 4 Wochen vor Beginn
Vorzulegen sind:
- Gewerbeanmeldung (Gebühren: 50 EUR)
- Nachweis über beantragtes Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)
- Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt oder Einwohnermeldeamt)
- Nachweis über beantragte Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht zu führenden Verzeichnis (Insolvenzgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz, Tel.: 0371 453-0, Fax: 0371 453-5555)
- Nachweis über beantragte Auskunft aus dem vom Vollstreckungsgericht zu führenden Verzeichnis (zuständiges Amtsgericht)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (zuständiges Finanzamt)
- Personalausweis oder Reisepass
- für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten Aufenthaltstitel
- bei juristischen Personen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, Kopie des Gesellschaftsvertrages bzw. Satzung
- bei Anzeigen einer juristischen Person (AG, GmbH, e. V.) Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person (ohne Führungszeugnis und Personalpapiere) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen
(GF, Vorstandsmitglieder und Vorsitzender)
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Anmeldungsfrist: Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Formular: Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass