Bildung
Stadtverwaltung Döbeln Amtsleiterin: Natalie Möckel Sachgebietsleiterin: Jana Finke |
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Schulen
Die Stadt Döbeln ist Schulträger für die allgemeinbildenden Schulen und hat die räumlich-sächlichen Bedingungen vorzuhalten und die anfallenden Kosten dafür zu tragen.
Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen ist seit 2011 Aufgabenträger für die Schülerbeförderung der Landkreise Mittelsachsen, Zwickau und den Erzgebirgskreis. Die aktuelle Satzung und weitere Informationen können im Internetauftritt des
Verkehrsverbundes Mittelsachsen nachgelesen werden.
Anmeldung in Grundschulen
Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Darüber hinaus können Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, von ihren Eltern in der Schule angemeldet werden und unterliegen dann der Schulpflicht.
In der großen Kreisstadt Döbeln gibt es seit 2016 wieder zwei Schulbezirke. In der 15. Sitzung des Stadtrates Döbeln wurde am 28.04.2016 die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der
Großen Kreisstadt Döbeln ab dem Schuljahr 2016/2017 beschlossen. In der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Großen Kreisstadt Döbeln sind die Grundlagen für die jährliche Anmeldung der Schüler und Schülerinnen geregelt.
Hinzugekommen ist der Schulbezirk für die Grundschule in der ehemaligen Gemeinde Mochau. Danach bleibt die geltende Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Mochau und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig erhalten.
Die Große Kreisstadt Döbeln tritt als Rechtsnachfolger für die Gemeinde Mochau ein. Der festgelegte Einzelschulbezirk für die Grundschule Mochau umfasst das Gemeindegebiet der Gemeinde Zschaitz-Ottewig und die Ortsteile Mochau, Beicha, Choren, Dreißig, Geleitshäuser, Gertitzsch, Gödelitz, Großsteinbach, Juchhöh, Kleinmockritz, Leschen, Lüttewitz, Maltitz, Markritz, Meila, Nelkanitz, Petersberg, Präbschütz, Prüfern, Schallhausen, Schweimnitz, Simselwitz und Theeschütz der Großen Kreisstadt Döbeln.
Der bisherige gemeinsame Schulbezirk für die Grundschulen Döbeln-Ost, Kunzemanngrundschule, Grundschule
„Am Holländer“ und die Grundschule Großbauchlitz bleibt bestehen.
Die Eltern melden die schulpflichtigen Kinder bei der Döbelner Grundschule, die sie für ihr Kind ausgewählt haben, an. Über die Termine wird rechtzeitig in den Kindertagesstätten und in der Tagespresse informiert.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder eine amtlich beglaubigte Kopie derselben vorzulegen. Außerdem kann bei dem Besuch einer Kindertageseinrichtung zusätzlich die Entwicklungsdokumentation vorgelegt werden.
Es ist nicht erforderlich, dass zur Anmeldung die Kinder mitgebracht werden. Die Erziehungsberechtigten erhalten bei der Anmeldung einen Termin zur Schulaufnahmeuntersuchung.
Die Schulärzte des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes Mittelsachsen untersuchen die Kinder körperlich (einschließlich Seh- und Hörtest) und beurteilen orientierend den Entwicklungsstatus. Außerdem besprechen sie die Gesundheitsvorgeschichte und führen eine Impfberatung durch. Bei der Schulaufnahmeuntersuchung ist der Schulleiter/in der entsprechenden Grundschule anwesend.
Eltern, die wünschen, dass ihr Kind eine Schule außerhalb von Döbeln besucht, melden ihre Kinder fristgemäß an der Grundschule in Döbeln an und stellen dann, unter Angabe der Gründe, bei der gewünschten Schule einen Ausnahmeantrag. Ausnahmegründe liegen laut Sächsischem Schulgesetz (SächsSchulG § 25) vor, wenn
- pädagogische Gründe dafür sprechen,
- besondere soziale Umstände vorliegen,
- die Verkehrsverhältnisse es erfordern.
Eltern, deren Kinder in die Schule in freier Trägerschaft des Christlichen Schulvereins Döbeln-Technitz e. V. eingeschult werden sollen, melden ihre Kinder ebenfalls fristgemäß an einer Döbelner Grundschule an und stellen dann den Antrag auf Aufnahme in die Grundschule beim Christlichen Schulverein e. V. in Döbeln-Technitz, Westewitzer Straße 17, Telefon: 03431 605725.
Sollte keine Aufnahme, wie gewünscht erfolgen, werden diese Kinder dann in die Grundschule vermittelt, wo die aufgenommene Zahl der Erstklässler noch nicht den max. Klassenteiler 28 erreicht hat. Ein Wunsch- bzw. Wahlrecht wird den Eltern nicht eingeräumt.
Anmeldung in der Oberschule "Am Holländer" Döbeln
Vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus werden die Anmeldetermine für die Oberschulen bekanntgegeben.
Vor den Anmeldeterminen werden in den Grundschulen entsprechende Informationsveranstaltungen durchgeführt. Danach melden die Erziehungsberechtigten ihre Kinder in der Oberschule "Am Holländer" Döbeln oder in einer anderen Oberschule ihrer Wahl an.
Anmeldung in Gymnasien
Vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus werden die Anmeldetermine für die Gymnasien bekanntgegeben.
Vor den Anmeldeterminen werden in den Grundschulen entsprechende Informationsveranstaltungen durchgeführt. Danach melden die Erziehungsberechtigten ihre Kinder im Lessing-Gymnasium Döbeln oder in einem anderen Gymnasium ihrer Wahl an.
Anmeldung in Förderschulen
Die Förderschule wird von Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den allgemeinen Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb für längere Zeit eine besondere pädagogische Förderung bedürfen.