Planen & Bauen

 

 Stadtverwaltung Döbeln
  Planungamt
  Sachgebiet Bauordnung

  Obermarkt 1, 04720 Döbeln, 2. Etage Zi.

  Frau Sendig
  Tel.: 03431 579-151

  Frau Hennig
  Tel.: 03431 579-152

  Fax: 03431 579-291
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  Öffnungszeiten:
  Montag        geschlossen 
  Dienstag      9.00 - 12.00/13.00 - 18.00 Uhr
  Mittwoch      9.00 - 12.00 Uhr
  Donnerstag  9.00 - 12.00/13.00 - 16.00 Uhr
  Freitag         9.00 - 12.00 Uhr

Baurecht

Die Stadt Döbeln ist als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für das Stadtgebiet Döbeln einschließlich der eingemeindeten Ortsteile.

 Dazu gehören

  • die ehemalige Gemeinde Ebersbach mit Ihren Ortsteilen
    Ebersbach, Neudorf, Mannsdorf und Neugreußnig,
  • die ehemalige Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf mit ihren Ortsteilen
    Ziegra, Limmritz, Wöllsdorf, Töpeln, Schweta, Pischwitz, Forchheim und Stockhausen,
  • die ehemalige gemeinde Mochau mit ihren Ortsteilen
    Beicha, Choren, Dreißig, Geleitshäuser, Gertitzsch, Gödelitz, Großsteinbach, Juchhöh,
    Kleinmockritz, Leschen, Lüttewitz, Maltitz, Markritz, Meila, Mochau, Nelkanitz, Petersberg,
  • Präbschütz, Prüfern, Schallhausen, Schweimnitz, Simselwitz und Theeschütz.

Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) regelt, ob für ein Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. 

Vor Beginn eines Vorhabens sollten sich Bauherren daher im Zweifelsfall von der Bauaufsichtsbehörde beraten lassen, ob ihre geplante Baumaßnahme (Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung) einer Genehmigung bedarf und welche Vorschriften bei der Ausführung zu beachten sind.

 Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören:

  • Beratung von Bauwilligen, Unternehmen, Kommunen usw. in baurechtlichen Angelegenheiten
  • Entscheidung über Anträge auf Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (Bauantrag / Vorbescheid) sowie über Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen bzw. Befreiungen von Regelungen des öffentlichen Baurechts und Energieeinsparungsvorschriften, Abbruch von Gebäuden (Anzeige)        
  • Eintragung von Baulasten einschl. Führung Baulastenverzeichnis, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz
  • Gefahrenabwehr und Überwachung im Zusammenhang mit baulichen Anlagen
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach Bauordnungsrecht
  • Bauarchiv

 Formularservice

Bauantrag nach
§ 68 SächsBO neu
  Vorlage in der Genehmigungsfreistellung
nach § 62 SächsBO
  Anzeige der Beseitigung
von Anlagen
nach § 61 (3) SächsBO
         
Bauantrag für Werbeanlagen nach § 68 SächsBO   Antrag auf Vorbescheid
nach § 75 SächsBO
  Antrag auf Zustimmung
nach § 77 SächsBO
         

   Antrag auf
  - Abweichung nach
§ 31(1) 
   SächsBO

  - Ausnahme nach § 31 (1)
   SächsBO

  - Befreiung nach § 31 (2)
   SächsBO
  - sonstige Abweichung nach 
    §
67 SächsB

  Schriftlicher Teil des
Lageplans
nach § 9 DVOSächsBO
  Baubeschreibung
         
Erklärung des Tragwerks-
planers zur Prüfpflicht des Vorhabens nach § 12 (3) DVOSächsBO
  Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB und § 68 (1)
und 77 (1) SächsBO
  Bestätigung der Gemeinde
für Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung
nach § 62 SächsBO
         
Baubeginnsanzeige
nach § 72 (8) SächsBO
  Anzeige der Aufnahme der Nutzung nach § 82 (2) SächsBO   Bestätigung des
Eingangsdatums in der Genehmigungsfreistellung
nach § 62SächsBO
         
Antrag auf Eintragung
einer Baulast nach
§ 83 Absatz 1 und 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
  Antrag auf Abgeschlossen-
heitsbescheinigung
   

Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.
Weitere Informationen Ok