Elektronisches Amtsblatt der Großen Kreisstadt Döbeln

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 
sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

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47/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 02.05.2023

Geschrieben von dem Ratsbüro der Stadt Döbeln. Veröffentlicht in Amtsblatt

Öffentliche Bekanntmachung

der Großen Kreisstadt Döbeln über die Eintragungsverfügungen von Gemeindestraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen und Plätzen sowie öffentlichen Feld- und Waldwegen gemäß Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (Sächs GVBl S. 93) zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (Sächs GVBl S. 138, 165) mit Wirkung vom 01. August 2008 und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse (StrBeVerzVO) vom 04. Januar 1995 (Sächs GVBl S. 57); geändert durch die Verordnung vom 15. Januar 2009 (SächsGVBl S. 93) mit Wirkung vom 1. August 2008.

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