24/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 06.03.2023
Öffentliche Zustellung vom Abgaben-Änderungsbescheid 2023
Gemäß §41 Abs. 4 und 5 VwVfG i.V.m. §4 Abs. 1 SächsVwVfZG und §10 VwZG macht die Große Kreisstadt Döbeln folgendes bekannt:
Der Abgaben-Änderungsbescheid 2023 vom 09.02.2023, bezugnehmend auf den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Döbeln vom 01.02.2023, werden hiermit gegenüber dem Steuerpflichtigen Herrn Kai Schmidt (letzte bekannte Adresse: Lilienstraße 2, 84056 Rottenburg a.d. Laaber) im Namen der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, bekannt gemacht.
Die o.g. Angelegenheit bezieht sich auf folgendes Aktenzeichen:
KK00026749-GR009580
Der Betroffene kann während unserer Öffnungszeiten (auf Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten) in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln im Zimmer 216, Einsicht in den aufgeführten Bescheid nehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die o.g. Bescheide gelten 2 Wochen nach ihrer Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben. Gemäß § 70 VwGO kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1 in 04720 Döbeln, Widerspruch gegen die aufgeführten Bescheide eingelegt werden.
Döbeln, den 02.03.2023