13/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 07.02.2023
Öffentliche Bekanntmachung
- Auslegung Entwurf Haushaltssatzung Doppelhaushalt 2023/24 -
Nach § 76 SächsGemO wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023 / 2024 der Großen Kreisstadt Döbeln in der Zeit vom 23.02.2023 bis 03.03.2023 in der Stadtverwaltung Döbeln, Kämmerei, Zimmer 117, im Rathaus während der üblichen Dienstzeiten öffentlich und zu jedermanns Einsicht ausliegt.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages (Donnerstag, 14. März 2023) nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.
Einwendungen gegen den Entwurf können schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgebracht werden.
Döbeln, 06.02.2023
Große Kreisstadt Döbeln
Der Oberbürgermeister