02/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 10.01.2023
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes von 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), macht die Große Kreisstadt Döbeln folgendes bekannt:
Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2023 zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln einzulegen.
Döbeln, 05.01.2023
Große Kreisstadt Döbeln
Der Oberbürgermeister
Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023